Allgemeine Informationen zu Zahlungsdienstleistungen
-
Ein Zahlungsauftrag gilt als bei der SPARDA-BANK noch am selben Tag eingegangen, wenn der Auftrag bei der SPARDA-BANK an einem Geschäftstag bis zum aus der nachstehenden Aufstellung ersichtlichen Zeitpunkt einlangt. Langt ein Auftrag nicht an einem Geschäftstag oder nach den nachstehend genannten Uhrzeiten ein, so gilt dieser erst am nächsten Geschäftstag eingegangen.
-
Weg der Auftragserteilung Spätester Eingangszeitpunkt beleghafte Autragserteilung
Überweisung im SEPA-Raum15:00 Uhr elektronische* Auftragserteilung
Überweisung im SEPA-Raum17:00 Uhr Sonstiger Auslands-Zahlungsverkehr
beleghafte und elektronische* Auftragserteilung mit Konvertierung in fremde Währung10:00 Uhr Sonstiger Auslands-Zahlungsverkehr
beleghafte und elektronische* Auftragserteilung, keine Konvertierung erforderlich10:00 Uhr
Gesamte Information lesen
-
Diese Angaben richten sich an Verbraucher gemäß Konsumentenschutzgesetz im Zusammenhang mit den von der SPARDA-BANK angebotenen Zahlungsdienstleistungen. SPARDA-BANK - eine Marke der VOLKSBANK WIEN AG