Einlagensicherung
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Die SPARDA-BANK ist als Marke der VOLKSBANK WIEN Mitglied der Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H., der einheitlichen gesetzlichen Sicherungseinrichtung gemäß Â§ 1 Abs. 1 Z 1 Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (ESAEG).
Selbstverständlich informieren wir Sie in unseren Filialen gerne über die für die Sicherung der Einlagen geltenden Bestimmungen und stellen Ihnen schriftliche Informationen über die Einlagensicherung und die Anlegerentschädigung zur Verfügung. Um schnell einen kurzen Überblick bzw. darüber hinausgehende Detailinformationen zu erhalten, empfehlen wir Ihnen folgende Möglichkeiten:- Einen kurzen Überblick erhalten Sie mit dem "Informationsbogen für den Einleger" oder mit der "Information über Einlagensicherung und Anlegerentschädigung".
- Sie können auch direkt im Gesetz nachlesen: In Österreich sind die Einlagensicherung und die Anlegerentschädigung im Gesetz über die Einlagensicherung und Anlegerentschädigung für Kreditinstitute (ESAEG) geregelt. Den aktuellen Gesetzeswortlaut finden Sie im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) unter www.ris.bka.gv.at/Bundesrecht/.
- Natürlich können Sie schriftlich oder per E-Mail auch direkt die zuständige Sicherungseinrichtung kontaktieren, die Ihre Fragen gerne beantwortet:
Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H., Wipplingerstraße 34/4/DG4, 1010 Wien, office@einlagensicherung.at - Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H.: http://www.einlagensicherung.at/
- Einen kurzen Überblick erhalten Sie mit dem "Informationsbogen für den Einleger" oder mit der "Information über Einlagensicherung und Anlegerentschädigung".
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SPARDA-BANK - eine Marke der VOLKSBANK WIEN AG