• Glückliche Zeiten für Ihr Geld

    KOMBISPAREN MIT AKTIONSZINS

    Kombinieren Sie ein klassisches Kapitalsparkonto mit einer ÖBV Kombivorsorge gegen Einmalerlag und sichern Sie sich einen Aktionszins bis zum 31.3.2025.
    Bitte beachten Sie: Veranlagungen in fondsgebundene Versicherungen können mit erheblichen Verlusten verbunden sein.

    Fragen Sie Ihre Beraterin oder Ihren Berater!
    Beim Kombisparen der SPARDA-BANK handelt es sich um ein Paket aus zwei Produkten. 1. einem Kapitalsparkonto mit einem Fixzinssatz und 2. einer ÖBV-Kombivorsorge gegen Einmalerlag (Erlebensversicherung mit Veranlagung im klassischen ÖBV-Deckungsstock und Fonds mit Beitragsrückgewähr bei Ableben).

  • Kombisparen

    Clever sparen mit Kombisparen

    Kapitalsparkonto + ÖBV Kombivorsorge = ein gutes Team

Eckpunkte

    • Der Mindestveranlagungsbetrag pro Kombisparen beträgt EUR 20.000, –
    • 50 % des Betrags ist in ÖBV-Kombivorsorge gegen Einmalerlag zu veranlagen.
    • Die Aktion ist bis zum 31.3.2025 gültig.
    • Der Abschluss des Kombisparens ist mit keinen zusätzlichen Kosten verbunden. Beachten Sie jedoch die Kosteninformation betreffend ÖBV-Kombivorsorge gegen Einmalerlag. 

Hinweis

  • Durch die Kombination von Kapitalsparkonto und Veranlagung in Er- und Ablebensversicherung: Erlebensversicherung mit Veranlagung im klassischen ÖBV Deckungsstock und Fonds mit Beitragsrückgewähr bei Ableben entstehen zu den nachstehend jeweils für das Kapitalsparkonto und die ÖBV-Kombivorsorge gegen Einmalerlag dargestellten Risiken keine zusätzlichen Risiken.

1. Teil - Kapitalsparkonto mit einem Fixzinssatz

  • 50 % Ihrer Anlagesumme veranlagen Sie auf einem Kapitalsparkonto fix und profitieren von einem attraktiven Zinssatz in Höhe von: 3,5 % p.a. vor KESt bei 12 Monaten Laufzeit

Ihre Chancen & Risiken

    • Fixer Zinssatz am Kapitalsparkonto für 12 Monate
    • Teilbehebungen während der Laufzeit sind nicht möglich, jedoch kann eine vorzeitige Kündigung des Gesamtbetrages erfolgen. Bei Nichteinhaltung der Gesamtlaufzeit (vorzeitige Kündigung) wird für die Dauer der tatsächlichen Laufzeit ein Basiszinssatz von 0,01 % p.a. vor KESt gewährt. 
    • Nach Ende der Laufzeit wird das Kapitalsparkonto mit einem Zinssatz von 0,01 % p.a. vor KESt verzinst.

  • Kosten

    keine Transaktionskosten, keine Gebühren

  • Einzelerwerb

    Der Erwerb eines Kapitalsparkontos zu den hier angebotenen Konditionen ist alleine nicht möglich. Sie können aber ein Kapitalsparkonto zu marktüblichen Konditionen erwerben, ohne in eine ÖBV-Kombivorsorge zu investieren.  

2. Teil - Veranlagung in ÖBV Kombivorsorge gegen Einmalerlag

  • Die anderen 50 % Ihrer Anlagesumme investieren Sie in die ÖBV Kombivorsoge gegen Einmalerlag. Den investierten Beitrag der ÖBV-Kombivorsorge gegen Einmalerlag veranlagt die ÖBV in dem von Ihnen gewünschten Verhältnis innerhalb des klassischen ÖBV-Deckungsstocks sowie in die von Ihnen gewählten Fonds.

Ihre Chancen & Risiken

    • klassische Veranlagung

    Sicherheit steht im Vordergrund und stabile Leistungen. Ihre Sparprämien bzw. Ihr Vertragsguthaben werden nach gesetzlichen Vorgaben im Deckungsstock veranlagt. Deckungsstöcke sind Sondervermögen eines Versicherungsunternehmens und getrennt vom übrigen Vermögen des Unternehmens zu verwalten. Sie profitieren vom Veranlagungserfolg der ÖBV im Rahmen der Gewinnbeteiligung. Einmal zugebuchte Gewinne können nicht mehr weggenommen werden.

    • Bis zu 100 % Veranlagung in Fonds

    Ertragschancen einer Veranlagung stehen im Vordergrund, dafür verzichtet man auf Sicherheit und geht ein höheres Risiko ein. Bei der ÖBV-Kombivorsorge gegen Einmalerlag stehen Ihnen Fonds verschiedener Assetklassen zur Verfügung. Wählen Sie aus der Fondspalette die für Sie passenden Fonds. Ihre Fonds können Sie selbstverständlich kostenlos wechseln. Zu beachten ist allerdings, wenn Sie mit ÖBV-Kombivorsorge gegen Einmalerlag in Fonds investieren, dass Ihre Versicherung an die Entwicklung der Kapitalmärkte gekoppelt ist. Bei Kurssteigerungen können Sie einen Wertzuwachs erzielen. Bei rückläufigen Kursen kann es auch zu erheblichen Verlusten kommen - Sie entscheiden, wie viel Risiko Sie für Ihre Veranlagung eingehen möchten.  

  • Kosten ÖBV-Kombivorsorge gegen Einmalerlag: In der Versicherungsprämie enthalten sind Kosten für Abschluss und Verwaltung sowie Risikoprämien. Diese sind Teil der versicherungsmathematischen Grundlagen und im Versicherungsantrag angeführt. Bei fondsgebundener Versicherungs-Veranlagung: Die innerhalb der Fonds anfallenden Kosten können Sie den jeweiligen Verkaufsunterlagen* entnehmen. Es fallen darüber hinaus weder eine Depotgebühr, noch ein Ausgabeaufschlag, noch Verkaufsspesen für Fonds an.

  • Einzelerwerb Der Erwerb einer Erlebensversicherung kann auch ohne Kapitalsparkonto zu den jeweils aktuell gültigen Konditionen erworben werden.

  • * Die Verkaufsunterlagen zu den Fonds (Verkaufsprospekte, Anlagebedingungen, aktuelle Jahres- und Halbjahresberichte und Basisinformationsblätter) finden Sie in deutscher Sprache auf: www.union-investment.at.

  • Steuerliche Behandlung für Lebensversicherungen: Kapitalauszahlung am Ende der Laufzeit KESt-frei und grundsätzlich einkommensteuerfrei. Rentenzahlungen: KESt-frei und grundsätzlich einkommensteuerfrei bis zum Erreichen des Kapitalwertes. Erhöhung der Prämiensumme durch einmalige Zuzahlung(en) auf mehr als das Doppelte der ursprünglich vereinbarten Prämiensumme gilt hinsichtlich der Versicherungssteuer als neuer Versicherungsvertrag. Bei Prämienfreistellung/-reduktion in den ersten drei Jahren kann unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich 7 % Versicherungssteuer fällig werden. Die Erträge bei Lebensversicherungen sind in Österreich KESt.-frei. D.h. es fällt keine Kapitalertragsteuer an. Die einmalige Kapitalauszahlung am Laufzeitende oder im Ablebensfall ist grundsätzlich einkommensteuerfrei. Eine Rentenauszahlung ist bis Erreichung des Kapitalwertes einkommensteuerfrei. 4 % Versicherungssteuer sind in Ihrer Einzahlung enthalten und müssen von der ÖBV abgeführt werden. Bei Kündigung oder vorzeitigen (Teil-)Auszahlungen (Entnahmen über 25 %) vor Ablauf der Mindestveranlagungsdauer 7 % nachträgliche Versicherungssteuer und Differenz-ESt (Einkommensteuer auf eine etwaige positive Differenz zwischen Versicherungsleistung und eingezahlten Versicherungsprämien). Die Mindestveranlagungsdauer beträgt 15 Jahre bzw. 10 Jahre für Versicherungsnehmer und versicherte Personen, die jeweils bei Ver- tragsabschluss das 50. Lebensjahr vollendet haben.

  • Steuervorschriften für Einlagen (Kapitalsparkonto): Alle Zinserträge unterliegen bei in Österreich unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen einem Kapitalertragsteuerabzug (KESt-Abzug) in Höhe von 25 %. Bei Kunden, die in EU-Mitgliedstaaten oder Drittstaaten unbeschränkt steuerpflichtig sind, wird grundsätzlich von den Zinserträgen 25 % KESt einbehalten (BeSt-KESt). Seit 1. Jänner 2017 gibt es für Personen, die in einem Land, mit dem Österreich einen automatischen Informationsaustausch (AIA) durchführt, ansässig sind, die Möglichkeit, sich durch Vorlage einer Ansässigkeitsbescheinigung von der BeSt-KESt befreien zu lassen. Die steuerliche Behandlung ist von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Anlegers abhängig. Sie kann durch eine andere steuerliche Beurteilung der Finanzverwaltung und Rechtsprechung – auch rückwirkend – Änderungen unterworfen sein.

  • Einlagensicherung bei diesem Kombisparen: Nur der auf dem Kapitalsparkonto veranlagte Betrag ist von der österreichischen Einlagensicherung umfasst.

  • Interessenkonflikte: Die Verzinsung des Kapitalsparkontos liegt deutlich über dem derzeit aktuellen Marktniveau. Sie ist dazu geeignet, bei der Versicherungsauswahl der ÖBV-Kombisvorsorge gegen Einmalerlag den Vorzug gegenüber anderen Produkten – mit zumindest ähnlichen Veranlagungsgrundsätzen – aus dem Produktuniversum der SPARDA-BANK zu geben. Die SPARDA-BANK - eine Marke der VOLKSBANK WIEN AG erhält von der Österreichischen Beamtenversicherung für den Vertrieb der ÖBV Kombivorsorge gegen Einmalerlag eine Provision.

  • Rechtlicher Hinweis: Dies ist eine Marketingmitteilung. Diese Unterlage dient ausschließlich der unverbindlichen Information und stellt keine Handlungsempfehlung zum Kauf oder bei der ÖBV Kombivorsorge gegen Einmalerlag keine Produktempfehlung, keine Aufforderung zum Abschluss des Versicherungsvertrags bzw. keine Aufforderung, ein solches Angebot zu stellen, dar. Sie ist genereller Natur, ersetzt nicht eine individuelle Anlageberatung und berücksichtigt nicht die individuellen Bedürfnisse des Kunden bzw. der Kundin hinsichtlich Ertrag, Risikobereitschaft oder steuerlicher Situation. Die ÖBV Kombivorsorge ist ein Produkt der Österreichischen Beamtenversicherung, Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, Grillparzerstraße 11, 1016 Wien. Die Darstellungen beruhen auf dem Wissensstand der erstellenden Personen zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Dokumentes. Sie wurden mit größter Sorgfalt recherchiert.

  • SPARDA-BANK - eine Marke der VOLKSBANK WIEN AG