Jetzt langfristig Zinsen einkochen – Höhere Zinsen in Kombination mit Investmentfonds

  • Kombisparen

    Schnüren Sie Ihr persönliches Anlagepaket mit einem attraktiven Aktionszins bis zum 31.12.2024. Bitte beachten Sie: Veranlagungen in Investmentfonds können mit erheblichen Verlusten verbunden sein. Fragen Sie Ihre Beraterin oder Ihren Berater!  

  • Kombisparen: Sparen und Veranlagen in einem Paket.

    Beim SPARDA Kombisparen handelt es sich um ein Paket aus zwei Produkten: 1. einem Kapitalsparkonto mit einem Fixzinssatz und 2. einer Veranlagung in den UniEuroRenta Unternehmensanleihen 2028 II oder 2030 II.

Eckpunkte

    • Der Mindestveranlagungsbetrag pro Kombisparen beträgt EUR 10.000, –.
    • 50 % des Betrags ist in Investmentfonds zu veranlagen.
    • Die Aktion ist bis 31.12.2024 gültig.
    • Der Abschluss des Kombisparens ist mit keinen zusätzlichen Kosten verbunden.
      Beachten Sie jedoch die Kosteninformation betreffend Fondsveranlagung.

Hinweis

  • Durch die Kombination von Kapitalsparkonto und Veranlagung in Investmentfonds entstehen zu den nachstehend jeweils für das Kapitalsparkonto und die Veranlagung in Investmentfonds dargestellten Risiken keine zusätzlichen Risiken.

1. Teil - Kapitalsparkonto mit einem Fixzinssatz

  • 50 % Ihrer Anlagesumme veranlagen Sie auf einem Kapitalsparkonto fix und profitieren von einem attraktiven Zinssatz in Höhe von: 4,0 % p.a. vor KESt bei 12 Monaten Laufzeit.

Ihre Chancen & Risiken

    • Fixer Zinssatz am Kapitalsparkonto für die gesamte Laufzeit

    • Teilbehebungen während der Laufzeit sind nicht möglich, jedoch kann eine vorzeitige Kündigung des Gesamtbetrages erfolgen. Bei Nichteinhaltung der Gesamtlaufzeit (vorzeitige Kündigung) wird für die Dauer der tatsächlichen Laufzeit ein Basiszinssatz von 0,01 % p.a. vor KESt gewährt.

    • Nach Ende der Laufzeit wird das Kapitalsparkonto mit einem Zinssatz von 0,01 % p.a. vor KESt verzinst.

Kosten

  • keine Transaktionskosten, keine Gebühren

Einzelerwerb

  • Der Erwerb eines Kapitalsparkontos zu den hier angebotenen Konditionen ist alleine nicht möglich. Sie können aber ein Kapitalsparkonto zu marktüblichen Konditionen erwerben, ohne in Investmentfonds zu investieren.

2. Teil - Veranlagung in Investmentfonds

  • Die anderen 50 % Ihrer Anlagesumme können Sie bis zum 31.12.2024 in den UniEuroRenta Unternehmensanleihen 2028 II oder 2030 II von Union Investment als optimale Ergänzung zum
    Kapitalsparkonto investieren.

Ihre Chancen & Risiken

    • Mit der Veranlagung in Investmentfonds tragen Sie die Chancen und Risiken einer Wertpapierveranlagung: Wertpapiere können im Kurs steigen und fallen. Das Zinsänderungs-, Fremdwährungs-, Marktpreis-, Bonitätsrisiko etc. können sich – abhängig vom gewählten Investmentfonds – sowohl wertmindernd als auch wertsteigernd auswirken.
    • Es kann daher auch zu erheblichen Verlusten Ihres eingesetzten Kapitals bis hin zum Totalverlust kommen.
      Aus der Wertentwicklung eines Investmentfonds in der Vergangenheit können keine verlässlichen Rückschlüsse auf seine zukünftige Entwicklung gezogen werden.
      Provisionen, Gebühren und andere Entgelte sowie Steuern wirken sich mindernd auf den Ertrag aus.
    • Ein Verkauf der Investmentfonds während der vereinbarten Laufzeit des Kapitalsparkontos hat keinerlei Auswirkung auf die Verzinsung des Kapitalsparkontos.

Kosten

    • Die Veranlagung in die Investmentfonds erfolgt zu den aktuell gültigen Konditionen. Rabatte beim Ausgabeaufschlag sind nicht möglich.
    • Beim Kauf fallen Transaktionskosten von bis zu 3 %, beim Verkauf von bis zu 1,25 % an. Die tatsächlichen Transaktions- und Verwaltungskosten des jeweiligen ausgewählten Investmentfonds entnehmen Sie bitte dem detaillierten Kostenausweis, der Ihnen vor jeder Transaktion zur Verfügung gestellt wird.
    • Depotgebühr: Grundgebühr mind. € 12,60 p.a. je nach Depotmodell zzgl. variabel Depotführung + 20 % USt

Einzelerwerb

  • Die Investmentfonds können auch ohne Kapitalsparkonto zu den jeweils aktuell gültigen Konditionen erworben werden.

  • Steuervorschriften für Investmentfonds:
    Alle zahlbaren Kapital- und Zinserträge unterliegen bei einer auszahlenden Stelle im Inland bei in Österreich unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen einem Kapitalertragsteuerabzug (KESt-Abzug) in Höhe von 27,5 %. Mit Abzug dieser KESt ist damit bei in Österreich unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen die Einkommensteuer für die Einkünfte aus Kapitalvermögen abgegolten. Kursgewinne aus der Veräußerung unterliegen der 27,5 %-igen KESt – Verluste sind ausgleichsfähig. Bei Kunden, die in EU-Mitgliedstaaten oder Drittstaaten unbeschränkt steuerpflichtig sind, wird grundsätzlich von den österreichischen Zinserträgen 27,5 % KESt einbehalten (BeSt-KESt). Ab 01. Jänner 2017 gibt es für Personen, die in einem Land, mit dem Österreich einen automatischen Informationsaustausch (AIA) durchführt, ansässig sind, die Möglichkeit sich durch Vorlage einer Ansässigkeitsbescheinigung von der BeSt-KESt befreien zu lassen.

  • Steuervorschriften für Einlagen:
    Alle Zinserträge unterliegen bei in Österreich unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen einem Kapitalertragsteuerabzug (KESt-Abzug) in Höhe von 25 %. Bei Kunden, die in EU-Mitgliedstaaten oder Drittstaaten unbeschränkt steuerpflichtig sind, wird grundsätzlich von den Zinserträgen 25 % KESt einbehalten (BeSt-KESt). Seit 1. Jänner 2017 gibt es für Personen, die in einem Land, mit dem Österreich einen automatischen Informationsaustausch (AIA) durchführt, ansässig sind, die Möglichkeit, sich durch Vorlage einer Ansässigkeitsbescheinigung von der BeSt-KESt befreien zu lassen. Die steuerliche Behandlung ist von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Anlegers abhängig. Sie kann durch eine andere steuerliche Beurteilung der Finanzverwaltung und Rechtsprechung – auch rückwirkend – Änderungen unterworfen sein.

  • Einlagensicherung bei diesem Kombisparen:
    Nur der auf dem Kapitalsparkonto veranlagte Betrag ist von der österreichischen Einlagensicherung umfasst.

  • Interessenkonflikte: Die Verzinsung des Kapitalsparkontos liegt deutlich über dem derzeit aktuellen Marktniveau. Sie ist dazu geeignet, bei der Fondsauswahl den für das Kombisparen ausgewählten Union-Investmentfonds den Vorzug gegenüber anderen Produkten – mit zumindest ähnlichen Veranlagungsgrundsätzen – aus dem Produktuniversum der VOLKSBANK WIEN AG zu geben. Die SPARDA-BANK - eine Marke der VOLKSBANK WIEN AG erhält von Union Investment Bonuszahlungen für den Vertrieb ihrer Investmentfonds.

  • Rechtlicher Hinweis: Die vorliegende Marketingmitteilung dient ausschließlich der unverbindlichen Information. Die Inhalte stellen weder ein Angebot bzw. eine Einladung zur Stellung eines Anbots zum Kauf/Verkauf von Finanzinstrumenten noch eine Empfehlung zum Kauf/Verkauf oder eine sonstige vermögensbezogene, rechtliche oder steuerliche Beratung dar und dienen überdies nicht als Ersatz für eine umfassende Risikoaufklärung bzw. individuelle, fachgerechte Beratung. Diese Information wurde mit angemessener Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Druckfehler und Irrtümer vorbehalten. Die Verkaufsunterlagen zu den Investmentfonds (Verkaufsprospekte, Anlagebedingungen, aktuelle Jahres- und Halbjahresberichte und Basisinformationsblätter) finden Sie in deutscher Sprache auf www.union-investment.at bzw. stehen in allen SPARDA Filialen zur Verfügung.

    Stand: September 2024

    SPARDA-BANK - eine Marke der VOLKSBANK WIEN AG