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Offenlegung zu Nachhaltigkeitsrisiken


Die Strategie zur Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Artikel 4 – Transparenz bei den Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken

Berücksichtigung Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen der Vergütungspolitik (Art. 5 OffenlegungsVO)

Im Rahmen der Vergütungspolitik werden Nachhaltigkeitsrisiken entsprechend berücksichtigt.
Die Vergütungspolitik setzt keine Anreize zum Eingehen von übermäßigen Nachhaltigkeitsrisiken.
Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die Offenlegung gem §65a BWG, in welcher die VOLKSBANK WIEN AG ihre institutsspezifischen internen Maßnahmen betreffend der Einhaltung der Corporate Governance Bestimmungen 
und ihrer Vergütungsregelungen zu erörtern hat.

Offenlegung gemäß § 65a BWG

Informationsblatt zur Nachhaltigkeit im Zusammenhang mit der Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen für Kund:innen
Der europäische Aktionsplan für ein nachhaltiges Finanzsystem sieht vor, dass die europäische Finanzindustrie bei der Konzeption und dem Vertrieb von Finanzprodukten ökologische (Environment), soziale (Social) und verantwortungsvolle Unternehmensführungs- (Governance) Kriterien zu berücksichtigen hat (sogenannte ESG-Kriterien). Anleger erhalten dadurch die Möglichkeit, nachhaltige Geldanlagen zu tätigen, indem ihnen transparent dargelegt wird, wie sich veranlagte Gelder auf die Umwelt und die Gesellschaft auswirken.

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